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Stundung

Die Stundung von Steuer-, Gebühren- oder Beitragsforderungen ist bei der Gemeinde schriftlich zu beantragen. Bitte begründen Sie Ihren Antrag und geben Sie an, in welchen Raten Sie bezahlen wollen.

Die Gemeinde erlässt einen Stundungsbescheid.

Die Stundungszinsen betragen nach der Abgabenordnung (AO) 0,5 % für jeden vollen Monat der Stundung aus dem jeweils gestundeten Betrag.

Ansprechpartner

Anna Oschinski
Betriebswirtin, Sachbearbeiterin Kämmerei
Tel. 09122/92 55-27
Fax 09122/92 55-40
anna.oschinski@kammerstein.de

Kontakt

Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
Tel. 0 91 22 / 92 55 - 0
Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
  info@kammerstein.de

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