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Fundamt

Alle von einem Finder abgegebenen Sachen werden von der Gemeindeverwaltung registriert und mindestens sechs Monate eingelagert, sofern der Verlierer die Fundsache nicht abholt.

Zur Abholung einer Fundsache ist eine sehr genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes bzw. ein Eigentumsnachweis erforderlich. Nicht abgeholte Fundsachen gehen nach sechs Monaten in das Eigentum des Finders über. Ein angemessener Finderlohn ist auf Verlangen an den Finder zu Zahlen (Wert bis 500,00 € = 5 %, Wert über 500,00 € = 3 %). Werden weder vom Verlierer noch vom Finder Gegenstände abgeholt, gehen diese in das Eigentum der Gemeinde Kammerstein über.

Hier finden Sie eine Fund- und Verlustanzeige-Formular zum Download als PDF-Datei.

1. Ansprechpartnerin

Sina Dormer
Verwaltungsfachangestellte
Tel. 09122/92 55-10
Fax 09122/92 55-40
 sina.dormer@kammerstein.de

2. Ansprechpartnerin

Karin Löhner
Verwaltungsangestellte
Telefon 0 91 22 / 92 55-18
Fax 0 91 22 / 92 55-40
karin.loehner@kammerstein.de

Kontakt

Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
Tel. 0 91 22 / 92 55 - 0
Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
  info@kammerstein.de

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