Die Webseite kammerstein.de der Gemeinde Kammerstein bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu machen. Öffentlichen Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot kammerstein.de
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 01. November 2021 erstellt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts
Barrierefreie Inhalte:
Teilweise konform: Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 und die WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA erfüllt.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Begründung:
Der Kosten- und Ressourcenaufwand für die Beseitigung der Barrieren auf der aktuellen Website steht bisher noch nicht ausreichend zur Verfügung. Wir sind bemüht, die bisherigen Barrieren bis Mitte 2022 zu beseitigen und einen barrierefreien Webauftritt nach BITV 2.0 und WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA bereitzustellen.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen.
Nutzen Sie hierzu bitte die E-Mail-Adresse