Behördenführer
Personalausweis
Allgemein:
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Wenn Eltern für ihre minderjährigen Kinder einen Personalausweis beantragen möchten, muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
Ein Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre, danach zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich; er muss spätestens bei Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden, sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist.
Bei der Antragstellung sind mitzubringen:
· bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
· ein aktuelles biometrisches Lichtbild (seit dem 01.05.2025 sind nur noch digitale Passfotos erlaubt)
· Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original
· nach Eheschließung zusätzlich (auch wenn geschieden oder verwitwet): Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde oder Familienbuch im Original
· falls vorhanden: Erklärung zur Namensführung (z.B. bei eingebürgerten Personen oder Personen mit Spätaussiedlereigenschaft)
· Gebühr
Kosten Personalausweis:
Dienstleistung |
Erläuterung |
Gebühr |
Personalausweis |
Unter 24 Jahren |
22,80 € |
Personalausweis |
Ab 24 Jahren |
37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis |
Gültigkeit: 3 Monate |
10,00 € |
Ausnahmefällen außerhalb der Dienstzeit ausgestellt, fällt die doppelte Gebühr an.
Bearbeitungszeit:
Die Dauer der Fertigstellung des Personalausweises beträgt etwa drei bis vier Wochen. Da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann es hier zu abweichenden Wartezeiten kommen.
Sobald Ihr Personalausweis fertig ist, kontaktieren wir Sie per Telefon, Mail oder Brief
Abholung:
Der Personalausweis muss vom Personalausweisinhaber persönlich abgeholt werden. Außerdem muss bei der Abholung der alte Ausweis eingezogen werden. Sollte es einem Ausweisinhaber nicht möglich sein, das Dokument persönlich abzuholen, besteht die Möglichkeit eine Abhol-Vollmacht zu erteilen.
Hier können Sie die Abholvollmacht als PDF herunterladen.
Folgendes muss bei Minderjährigen UNTER 16 Jahren beachtet werden:
Ein Sorgeberechtigter muss zur Beantragung vorsprechen. Das Kind muss zu Beantragung ebenfalls anwesend sein.
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- bisheriges Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- Zustimmungserklärung (Unterschrift) aller Sorgeberechtigten oder Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht aufgrund von Vereinbarung oder Gerichtsentscheid)
- dazu jeweils den Personalausweis bzw. Reisepass der Sorgeberechtigten
Wichtig: Die Unterschriften auf der Zustimmungserklärung müssen mit den vorliegenden Ausweisdokumenten vergleichbar sein.
Bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern:
Allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, darf den Ausweis beantragen. Die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils wird nicht benötigt, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.
Wenn der Pass vom anderen Elternteil beantragt werden soll, benötigt dieser zusätzlich zur Zustimmungserklärung auch eine formlose Vollmacht des Elternteils, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält.
1. Ansprechpartnerin
Angelina Achinger
Verwaltungsfachangestellte
Tel. 09122/92 55-21
Fax 09122/92 55-40
angelina.achinger@kammerstein.de
2. Ansprechpartnerin
Sina Dormer
Verwaltungsfachangestellte
Tel. 09122/92 55-10
Fax 09122/92 55-40
sina.dormer@kammerstein.de
Kontakt
Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
Tel. 0 91 22 / 92 55 - 0
Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
info@kammerstein.de