Behördenführer
Umzug innerhalb der Gemeinde
Wer innerhalb der Gemeinde eine andere Wohnung bezieht, hat sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Die Ummeldung des Wohnsitzes im Gemeindegebiet erfolgt im Einwohnermeldeamt, Zimmer 1.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis und/oder Reisepass (evtl. Kinderreisepass)
- NEU: Wohnungsgeberbestätigung
Wohnungsgeberbestätigung: Ab dem 01.11.2015 hat jeder Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Das persönliche Erscheinen des Meldepflichtigen ist notwendig!
1. Ansprechpartnerin
Sina DormerVerwaltungsfachangestellte
Tel. 09122/92 55-10
Fax 09122/92 55-40
sina.dormer@kammerstein.de
2. Ansprechpartnerin
Karin Löhner
Verwaltungsangestellte
Telefon 0 91 22 / 92 55-18
Fax 0 91 22 / 92 55-40
karin.loehner@kammerstein.de
Kontakt
Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
Tel. 0 91 22 / 92 55 - 0
Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
info@kammerstein.de