Schriftgröße anpassen

Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung

Öffentliche Vergnügungen; Anzeige und Erlaubnis

Wer eine öffentliche Veranstaltung veranstalten will, hat das der Gemeinde Kammerstein schriftlich anzuzeigen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bzw. die Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Veranstaltung ist möglichst frühzeitig einzureichen.

Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen. Der Antrag auf Erlaubniserteilung muss der zuständigen Behörde so rechtzeitig vorliegen, dass ihr ein angemessener Zeitraum zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung steht. Andernfalls kann die Genehmigung nicht erteilt werden.

Ansprechpartner

Thomas Lechner
Dipl. Verwaltungswirt (FH)
Tel. 09122/92 55-17
Fax 09122/92 55-40
 thomas.lechner@kammerstein.de

Kontakt

Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
Tel. 0 91 22 / 92 55 - 0
Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
  info@kammerstein.de

Schnell gefunden

Gemeinde Kammerstein
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.