Behördenführer
Verkehrsrechtliche Anordnungen
Für alle notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen, Verkehrsbehinderungen und Umleitungen, z.B. auf Grund von Aufgrabungen oder Festen sowie für die Aufstellung und Änderung von Verkehrszeichen sind verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich.
Diese sind mindestens drei Tage vorher schriftlich im Rathaus der Gemeinde Kammerstein zu beantragen.
Die Anordnung für die Gemeindestraßen erteilt die Gemeinde Kammerstein, für Kreis- und Staatsstraßen das Landratsamt Roth (Herr Nißlein Tel: 09171/811159)
Ansprechpartnerin
Angelina Achinger
Verwaltungsfachangestellte
Tel. 09122/92 55-21
Fax 09122/92 55-40
bauamt@kammerstein.de
Kontakt
Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
Tel. 0 91 22 / 92 55 - 0
Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
info@kammerstein.de