Schriftgröße anpassen

Verkehrsrechtliche Anordnungen

Für alle notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen, Verkehrsbehinderungen und Umleitungen, z.B. auf Grund von Aufgrabungen oder Festen sowie für die Aufstellung und Änderung von Verkehrszeichen sind verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich.

Diese sind mindestens drei Tage vorher schriftlich im Rathaus der Gemeinde Kammerstein zu beantragen.
Die Anordnung für die Gemeindestraßen erteilt die Gemeinde Kammerstein, für Kreis- und Staatsstraßen das Landratsamt Roth (Herr Nißlein Tel: 09171/811159)

Ansprechpartnerin

Angelina Achinger
Verwaltungsfachangestellte
Tel. 09122/92 55-21
Fax 09122/92 55-40
bauamt@kammerstein.de

Kontakt

Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
Tel. 0 91 22 / 92 55 - 0
Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
  info@kammerstein.de

Schnell gefunden

Gemeinde Kammerstein
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.