Behördenführer
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist im Einwohnermeldeamt, Zimmer 1 zu beantragen.
Vorzulegen ist der Personalausweis oder der Reisepass des Antragstellers. Ausserdem wird der Geburtsname der Mutter und der Verwendungszweck benötigt.
Bei Verwendung des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister bei einer anderen Behörde wird dies direkt an die Behörde verschickt. Bei Verwendung für einen privaten Zweck erhält der Berechtigte den Auszug innerhalb von ca. 10 Tagen vom Bundeszentralregister zugesandt.
Die Gebühr in Höhe von 13,00 € ist sofort zu entrichten.
1. Ansprechpartnerin
Sina DormerVerwaltungsfachangestellte
Tel. 09122/92 55-10
Fax 09122/92 55-40
sina.dormer@kammerstein.de
2. Ansprechpartnerin
Karin LöhnerVerwaltungsangestellte
Tel. 09122/92 55-18
Fax 09122/92 55-40
karin.loehner@kammerstein.de
Kontakt
Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
Tel. 0 91 22 / 92 55 - 0
Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
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