Behördenführer
Reisepass (ePass)
Allgemein:
Zur Beantragung eines neuen Reisepasses (ePass) ist das persönliche Erscheinen notwendig. Bei der Antragstellung sind mitzubringen:
- der alte Reisepass
- ein neues Lichtbild (neue Kriterien! Siehe weiter unten "Kriterien für die Passbilder")
- Geburts- oder Abstammungsurkunde, wenn der bisherige Reisepass nicht von der Gemeinde Kammerstein ausgestellt wurde
Neben den bisher im Dokument gespeicherten personen- und dokumentenbezogenen Daten, wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum sind im ePass sogenannte biometrische Daten gespeichert und zwar sind dies:
Im ePass der ersten Generation (Antragsdatum bis einschl. 31. Oktober 2007) das Passfoto und im ePass der zweiten Generation (Antragsdatum ab 1. November 2007) das Foto und zwei Fingerabdrücke.
Der ePass wird im Regelfall ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass oder ein so genannter Express-Pass (erhältlich innerhalb von 72 Stunden) ausgestellt werden. Hierzu wird ebenfalls ein biometrisches Lichtbild sowie das alte Dokument und eine Geburts- oder Abstammungskurkunde benötigt.
Kriterien für die Passbilder
- Format:
1. Bildgröße: 35 x 45 mm
2. Gesichtshöhe: 32 – 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz
- Kopfposition und Gesichtsausdruck:
3. Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
4. Nase in der Mitte des Bildes
5. Frontalaufnahme
6. Gesichtsausdruck neutral
7. Lippen geschlossen
- Augen und Blickrichtung:
8. Augen innerhalb des markierten Bereichs auf gleicher Höhe
9. Augen offen und deutlich sichtbar
- Schärfe und Kontrast:
10. Foto scharf und kontrastreich
- Ausleuchtung:
11. Ausleuchtung gleichmäßig (keine Schatten)
- Hintergrund:
12. Hintergrund einfarbig
- Fotoqualität:
13. Natürliche Hauttöne
14. keine Knicke und Verunreinigungen
- Brillenträger:
15. Augen erkennbar und nicht verdeckt.
Eine Foto-Mustertafel und eine Passbild-Schablone zur Überprüfung der Biometrietauglichkeit von Passbildern finden Sie auf der Homepage der Bundesdruckerei unter
http://www.bundesdruckerei.de/de/buerger/2_1_b/2_1_2_b.html bzw. unter
http://www.bundesdruckerei.de/de/support/download/Passbild-Schablone.pdf.
Sollten Kriterien der Passbilder nicht erfüllt werden, kann das Passamt die Annahme des Passbildes unter Umständen verweigern!
Gebühren:
- Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 EUR (Gültigkeit des Reisepasses 6 Jahre)
- Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 EUR (Gültigkeit des Reisepasses 10 Jahre)
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR (Gültigkeit 1 Jahr); Express-Pass: ab dem 24. Lebensjahr 102,00 EUR, bis zum 24. Lebensjahr 69,50 EUR.
Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig. Wir der Pass in Ausnahmefällen außerhalb der Dienstzeit ausgestellt, fällt die doppelte Gebühr an.
Bearbeitungszeit:
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zum Erhalt des Dokuments ca. 8 Wochen.
Einreisebestimmungen:
Die verschiedenen Einreisebestimmungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) ersehen.
1. Ansprechpartnerin
Sina DormerVerwaltungsfachangestellte
Tel. 09122/92 55-10
Fax 09122/92 55-40
sina.dormer@kammerstein.de
2. Ansprechpartnerin
Karin LöhnerVerwaltungsangestellte
Telefon 0 91 22 / 92 55-18
Fax 0 91 22 / 92 55-40
karin.loehner@kammerstein.de
Kontakt
Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
Tel. 0 91 22 / 92 55 - 0
Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
info@kammerstein.de