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Reisepass (ePass)

 

Allgemein:

Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Wenn Eltern für ihre minderjährigen Kinder einen Reisepass beantragen möchten, muss das Kind ebenfalls anwesend sein.

Ein deutscher Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre, danach zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich; er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen auf 48 Seiten erweiterten Reisepass zu beantragen. Bitte beachten Sie die damit verbundene erhöhte Gebühr.

Bei der Antragstellung sind mitzubringen:

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (seit dem 01.05.2025 sind nur noch digitale Passfotos erlaubt)
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original
  • nach Eheschließung zusätzlich (auch wenn geschieden oder verwitwet): Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde oder Familienbuch im Original
  • falls vorhanden: Erklärung zur Namensführung (z.B. bei eingebürgerten Personen oder Personen mit Spätaussiedlereigenschaft)
  • Gebühr

Gebühren für Personen über 24 Jahren:

Ausweisdokument

Seitenanzahl

Gebühr

Reisepass

32 Seiten

  70,00 €

Reisepass

48 Seiten

  92,00 €

Expressreisepass

32 Seiten

102,00 €

Expressreisepass

48 Seiten

124,00 €

 

Gebühren für Personen unter 24 Jahren:

Ausweisdokument

Seitenanzahl

Gebühr

Reisepass

32 Seiten

  37,50 €

Reisepass

48 Seiten

  59,50 €

Expressreisepass

32 Seiten

  69,50 €

Expressreisepass

48 Seiten

  91,50 €

 

Wird der Reisepass in Ausnahmefällen außerhalb der Dienstzeit ausgestellt, fällt die doppelte Gebühr an.

Bearbeitungszeit:

Die Dauer der Fertigstellung des Reisepasses beträgt vier bis sechs Wochen. Da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann es zu abweichenden Wartezeiten kommen.

Sie können einen Expressreisepass beantragen. Dieser wird von der Bundesdruckerei innerhalb von drei bis fünf Werktagen (Montag bis Freitag) hergestellt. Er entspricht in seiner Funktion vollumfänglich den Anforderungen eines auf dem üblichen Weg beantragten Reisepasses. Bitte beachten Sie die damit verbundene erhöhte Gebühr.

In besonders dringenden, nachweisbaren Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden. Ein vorläufiger Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig und kostet für alle 26,00 €

 

Abholung:

Der Reisepass muss vom Reisepassinhaber persönlich abgeholt werden. Außerdem muss bei der Abholung der alte Reisepass eingezogen bzw. entwertet werden. Sollte es einem Reisepassinhaber nicht möglich sein, das Dokument persönlich abzuholen, besteht die Möglichkeit einer Abhol-Vollmacht zu erteilen.

Folgendes muss bei Minderjährigen beachtet werden:

Ein Sorgeberechtigter muss zur Beantragung vorsprechen. Das Kind muss zu Beantragung ebenfalls anwesend sein.

Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:

- bisheriges Ausweisdokument (wenn vorhanden)

- Zustimmungserklärung (Unterschrift) aller Sorgeberechtigten oder Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht aufgrund von Vereinbarung oder Gerichtsentscheid)

- dazu jeweils den Personalausweis bzw. Reisepass der Sorgeberechtigten

Wichtig: Die Unterschriften auf der Zustimmungserklärung müssen mit den vorliegenden Ausweisdokumenten vergleichbar sein.

Bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern:

Allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, darf den Ausweis beantragen. Die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils wird nicht benötigt, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.

Wenn der Pass vom anderen Elternteil beantragt werden soll, benötigt dieser zusätzlich zur Zustimmungserklärung auch eine formlose Vollmacht des Elternteils, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält.

Einreisebestimmungen:

Bei Grenzübertritten ist grundsätzlich das Mitführen eines gültigen Reisepasses erforderlich, dies gilt auch für Kinder. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer genügt jedoch die Vorlage eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt ihres Auslandsaufenthalts, welches Dokument Sie für Ihre Reise benötigen und denken Sie hierbei auch an Transitländer.

Beachten Sie zusätzlich die jeweiligen Bearbeitungszeiten für die Dokumente, da diverse Länder vorläufige Reisepässe/Personalausweise nicht anerkennen.

Spezielle Regelungen können auch nur für einzelne Gruppen von Reisenden gelten. Auch haben Fluggesellschaften teilweise andere Vorgaben für die Beförderung!

Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt, bei Ihrem Reisebüro/der Fluggesellschaft oder bei den Auslandsvertretungen der entsprechenden Länder.

Die Gemeinde Kammerstein übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass Sie mit dem beantragten Dokument wie gewünscht reisen können. Das richtige Dokument zu beantragen, liegt allein in Ihrer Verantwortung!

Einzelheiten zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes.

 

1. Ansprechpartnerin

Angelina Achinger
Verwaltungsfachangestellte
Tel. 09122/92 55-21
Fax 09122/92 55-40
  angelina.achinger@kammerstein.de

2. Ansprechpartnerin

Sina Dormer
Verwaltungsfachangestellte
Tel. 09122/92 55-10
Fax 09122/92 55-40
   sina.dormer@kammerstein.de

Kontakt

Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
Tel. 0 91 22 / 92 55 - 0
Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
  info@kammerstein.de

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