Behördenführer
Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal
Die Herstellungsbeiträge werden grundsätzlich getrennt nach
- für einmalige Herstellung
- Nachbeiträge (bei Anbauten, Dachgeschossausbau, usw.)
Maßgebend sind die Satzungen (BGS-EWS) der Gemeinde Kammerstein und des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Heidenberggruppe. Bei der Entwässerungsanlage ist die Gemeinde aufgeteilt in Kammerstein, Haag Neppersreuth, Poppenreuth und Schattenhof, Barthelmesaurach, Günzersreuth, Rudelsdorf, Albersreuth, Volkersgau, Oberreichenbach, Waikersreuth, Putzenreuth.
Zum Zweckverband gehören grundsätzlich alle Ortsteile der Gemeinde Kammerstein.
Die Berechnung erfolgt nach Grundstücksgröße und Geschossfläche (Außenmaße des Gebäudes!) gemäß Bauplan.
Die Beitragspflicht entsteht
zu a) sobald das Grundstück bebaubar, also erschlossen ist
zu b) sobald die Baumaßnahme beendet ist
Beiträge:
Kanalherstellungsbeiträge pro qm Grundstücksfläche / Geschossfläche:
- Kammerstein:
13,29 €/qm Geschossfläche; 1,18 €/qm Grundstücksfläche - Barthelmesaurach:
18,94 €/qm Geschossfläche; 1,76 €/qm Grundstücksfläche - Volkachtal:
22,00 €/qm Geschossfläche; 1,80 €/qm Grundstücksfläche
Wasserherstellungsbeiträge des Wasserzweckverbands:
- 4,10 €/qm Geschossfläche
- 1,05 €/qm Grundstücksfläche
(Anm.: Der Wasserzweckverband muss zudem auf die Beträge eine Umsatzsteuer von 7 % erheben)
Wichtiger Hinweis:
Dachgeschoßausbauten sind, sofern kein Bauplan benötigt wird, da z. B. nicht genehmigungspflichtig, der Gemeinde Kammerstein mitzuteilen, sobald die Baumaßnahme beendet ist.
Kontakt
Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
Tel. 0 91 22 / 92 55 - 0
Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
info@kammerstein.de