Behördenführer
Polizeiliches Führungszeugnis
Ein polizeiliches Führungszeugnis ist im Einwohnermeldeamt Zimmer 1 zu beantragen. Vorzulegen ist der Personalausweis oder der Reisepass des Antragstellers. Außerdem wird der Verwendungszweck benötigt. Bei Verwendung des Führungszeugnisses bei einer anderen Behörde wird dies direkt an die Behörde verschickt. Bei Verwendung für eine privaten Zweck erhält der Berechtigte das Führungszeugnis innerhalb von ca. 10 Tagen vom Bundeszentralregister zugesandt.
Die Gebühr in Höhe von 13,00 EUR ist sofort zu entrichten.
Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Weitere wichtige Informationen zur Online-Beantragung finden sie hier.
1. Ansprechpartnerin
Sina DormerVerwaltungsfachangestellte
Tel. 09122/92 55-10
Fax 09122/92 55-40
sina.dormer@kammerstein.de
2. Ansprechpartnerin
Karin Löhner
Verwaltungsangestellte
Telefon 0 91 22 / 92 55-18
Fax 0 91 22 / 92 55-40
karin.loehner@kammerstein.de
Kontakt
Gemeinde Kammerstein
Dorfstraße 10
91126 Kammerstein
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Fax 0 91 22 / 92 55 - 40
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