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KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG - POTENZIALANALYSE
BIOMASSE

Gemäß WPG zählt Biomasse im Sinne des GEG als möglicher erneuerbarer Energieträger zur Erzeugung von Wärme. Dabei steht der Begriff „Biomasse“ stellvertretend für eine Vielzahl möglicher Energieträger.

Laut GEG5 umfasst dies:

  • Altholz der Kategorie A I und A II im Sinne der Altholzverordnung
  • Biologisch abbaubare Anteile von Abfällen aus Haushalten und Industrie
  • Deponiegas
  • Klärgas
  • Klärschlamm
  • Pflanzelölmethylester
  • Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung

Zu Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung6 zählt Phyto- und Zoomasse aus:

  • Pflanzen und Pflanzenbestandteile
  • Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen hergestellte Energieträger, deren sämtliche Bestandteile und Zwischenprodukte aus Biomasse erzeugt wurden
  • Abfällen und Nebenprodukten pflanzlicher und tierischer Herkunft aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft
  • Bioabfällen im Sinne der Bioabfallverordnung
  • Biomasse durch Vergasung oder Pyrolyse erzeugtes Gas und daraus resultierende Folge- und Nebenprodukte
  • Biomasse erzeugte Alkohole, deren Bestandteile, Zwischen-, Folge- und Nebenprodukte aus Biomasse
  • Treibsel aus Gewässerpflege, Uferpflege und -reinhaltung
  • anaerober Vergärung erzeugtes Biogas (in Abhängigkeit von Klärschlammeinsatz)


Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurden die Potenziale aus holzartiger Biomasse, Biogas und Klärschlamm näher untersucht.

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Gemeinde Kammerstein
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