Für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages 2025 werden freiwillige Helferinnen und Helfer für die Wahlvorstände der Gemeinde Kammerstein gesucht.
Aufgaben eines Wahlvorstands:
Der Einsatz im Wahllokal beginnt um 7:30 Uhr. Dort wird eine Vormittags- und eine
Nachmittagsschicht eingeteilt. Ab 18:00 Uhr müssen beide Gruppen anwesend sein,
um das Ergebnis im Wahllokal zu ermitteln.
Jedes Wahlvorstandsmitglied hat eine bestimmte Rolle und Aufgabe. Es gibt:
- Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher (hat den Vorsitz)
- stellvertretende Wahlvorsteherin oder stellvertretender Wahlvorsteher
- Schriftführerin oder Schriftführer
- stellvertretende Schriftführerin oder stellvertretender Schriftführer
- Beisitzerinnen oder Beisitzer
Anforderungen:
Voraussetzung für eine Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist, dass die
Wahlberechtigung für das anstehende Wahlereignis vorliegt, das heißt grundsätzlich
für die Bundestagswahl:
- Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz.
- Das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und nicht durch Richterspruch
vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
(Wenn möglich) - Hauptwohnung bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in der Gemeinde.
Alle Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine
Aufwandsentschädigung.
Sonstiges:
Sie brauchen keine Vorkenntnisse.
Ihre Anmeldung ist freiwillig und wir werden, sofern möglich, Ihre Wünsche zum
Einsatzort berücksichtigen.
Für Wahlvorsteherinnen bzw. Wahlvorsteher und Schriftführerinnen bzw. Schriftführer
findet vorher eine Schulung statt. Beisitzer erhalten vorher ein Schulungsvideo mit
allen notwendigen Informationen zum Wahltag.
Schnuppern Sie als Neuling zunächst mal rein – erfahrene Schriftführerinnen bzw.
Schriftführer und Wahlvorsteherinnen bzw. Wahlvorsteher stehen Ihnen zur Seite.
Konnten wir Sie überzeugen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
E-Mail:
oder unter: 09122-9255-0
Plakatierung zur Bundestagswahl
Die Aufstellung der Wahlplakate und Groß-Werbeträger ist ab dem 11.01.2025, 18 Uhr, zulässig.
Es wird auf die Plakatierungsverordnung sowie die Vollzugsrichtlinie verwiesen.
Jedes Plakat braucht einen Aufkleber. Ausgehändigt werden die Aufkleber von der Gemeinde Kammerstein.
Kontakt:
Hier der Link zur Plakatierungsverordnung: 240301_Plakatierungsverordnung_o.U.pdf
Hier der Link zur Vollzugsrichtlinie: 20240301-vollzugsrichtlinie-geregelte-plakatierung-o.u.pdf