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Schulanmeldung im März

Schulanmeldung im März
Schulanmeldung im März
Jahrgang 2015/16: Wichtige Termine und Info-Abende

Die Schulanmeldung findet in diesem Jahr am Mittwoch, 23. März 2022, und Donnerstag, 24. März 2022, im Schulhaus in Barthelmesaurach statt. Am Informationsabend werden die genauen Uhrzeiten bekannt gegeben.

Grundsätzliches zur Schulpflicht: Schulpflichtig sind alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 30. September 2016 geboren sind.

Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden. Der Zurückstellungsbescheid muss mitgebracht werden. Ebenfalls müssen Kinder, deren Eltern vom Einschulungskorridor Gebrauch gemacht haben, erneut angemeldet werden. 

Kinder, die ab dem 1. Oktober 2016 geboren sind, können wie folgt eingeschult werden:

Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 31.12.2016 geboren sind, können auf Antrag der Eltern angemeldet werden. Sie gelten dann als auf Antrag schulpflichtig. Der Antrag kann auch abgelehnt werden, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.

Kinder, die nach dem 1. Januar 2017 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern aufgenommen werden. Hierbei ist jedoch ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Eine Ablehnung ist auch hier möglich.

Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden soll.

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2022 (Einschulungs-korridor) sechs Jahre alt werden, haben die Eltern die Wahl, ob ihr Kind in diesem oder dem nächsten Schuljahr schulpflichtig werden soll. Die Entscheidung, den Schulbesuch um ein Jahr zu verschieben, muss von den Eltern bis zum 11. April 2022 schriftlich der Schule mitgeteilt werden. Geben die Eltern bis 11. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig. Die Kinder müssen angemeldet werden. Eine Teilnahme am Screening ist verpflichtend.

Die Eltern werden gebeten, pünktlich mit ihrem Kind zu erscheinen und folgende Unterlagen mitzubringen:

  1. das Familienstammbuch mit Geburtsurkunde
  2. die Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung vom Gesundheitsamt
  3. bei geschiedenen Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss

Sollte beabsichtigt sein, einen Gastschulantrag für den Besuch einer anderen Schule zu stellen, ist dies auch an diesem Tag möglich.

Am Dienstag, 15. März 2022, finden um 18.00 Uhr und 19.30 Uhr im Schulhaus Informationsabende für alle Eltern der Schulanfänger statt. Die Kriterien der Schulfähigkeit und organisatorische Angelegenheiten rund um die Schulanmeldung werden Inhalt dieses Abends sein.

Edith Katheder, Schulleitung

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