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Rohr-Sanierung ist Eigentümer-Pflicht

Erster Kammersteiner Kunstpreis
Rohr-Sanierung ist Eigentümer-Pflicht
Grundstücksentwässerungsanlagen müssen regelmäßig überprüft werden

Die Gemeinde Kammerstein erinnert daran, dass die Grundstücksentwässerungsanlagen regelmäßig hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit überprüft werden müssen.

Die Funktionsfähigkeit kann beeinträchtigt oder gestört sein. Das ist besonders in den Monaten vordringlich, wenn sich starke Gewitterregen häufen. Besonders wichtig sind dabei gegebenenfalls Rückstau-Klappen oder Rückstau-Absperrventile, damit kein rückstauendes Kanalwasser ins Haus eindringt.

Zur Grundstücksentwässerungsanlage gehören die Abwasserleitungen im Gebäude und die sogenannten Grundleitungen, die im Erdreich oder unter dem Haus verlegt sind. Auch Revisionsschächte und Anlagen wie Rückstau-Verschlüsse und Abwasser-Hebeanlagen gehören dazu. Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Kammerstein sind die Grundstückseigentümer gehalten, ihre Anwesen gegen Rückstau aus dem Kanalnetz selbst zu schützen. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die bei Rückstau als Folge starker Regengüsse auftreten können.

Die zum Schutz in die Kellereinläufe eingebauten Rückstau-Verschlüsse müssen stets in einem betriebssicheren und funktionsfähigen Zustand sein. Dabei kommt es in erster Linie auf die Pflege dieser Vorrichtungen an. Die beweglichen Teile und Spindeln müssen eingefettet werden. Falls die Abwasserleitungen noch nicht gegen Rückstau gesichert sind, kann eine Rückstausicherung nachgerüstet werden.

Die Besitzer müssen sich regelmäßig davon überzeugen, dass die Rückstau-Verschlüsse zuverlässig arbeiten. Dabei sollten sie das Funktionieren wiederholt durch mehrmaliges Öffnen und Schließen der Schieber überprüfen. Rückstauverschlüsse sind grundsätzlich geschlossen zu halten. Sie dürfen nur im Bedarfsfall kurzfristig, beispielsweise zum Ablassen von Waschwässern, geöffnet werden. In der unmittelbaren Nähe jeder Absperrvorrichtung ist deutlich sichtbar ein dauerhaftes Schild mit folgender Aufschrift anzubringen: „Verschluss gegen Kellerüberschwemmungen. Nur zum Wasserablass öffnen, dann sofort wieder schließen!“

Außerdem empfehlen wir, die Sandfänge an den Fallleitungen der Dachrinnen von Zeit zu Zeit zu reinigen. Sand oder Laub müssen entfernt werden, damit das Regenwasser ungehindert abfließen kann. Das Wasser könnte sich sonst in den Fallleitungen der Dachrinne stauen und die Hauswände durchfeuchten.

Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte im Rathaus an Frau Alenka Fruntzek, Telefon 09122/92 55-20, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Alenka Fruntzek

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Gemeinde Kammerstein
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